LEASING LEXIKON:

Abzahlungsgesetz (AbzG)

Das „AbzG“ diente dem Schutz von im Handelsregister nicht eingetragenen Kaufleuten, Gewerbetreibenden (Existenzgründer) und anderen natürlichen Personen. Es wurde durch das Verbraucherkreditgesetz, das zum 01.01.1991 in Kraft trat, abgelöst.