LEASING LEXIKON:

Objektgesellschaften

Bei Immobilien-Leasing und Groß-Anlagen-Leasing wird meist eine eigene Objektgesellschaft, normalerweise eine Tochtergesellschaft des Leasing-Unternehmens, gegründet. Diese Objektgesellschaft ist wirtschaftlich und rechtlich Eigentümer und Vermieter des Leasing-Objektes. Bei Ablauf der Leasingzeit kann der Leasingnehmer die Geschäftsanteile der Objektgesellschaft übernehmen. Durch Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen können Grunderwerbsteuer und bestimmte sonstige steuerliche Belastungen vermieden werden.

Siehe auch:
Immobilien-Leasing