Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Tritt ein
Leasing-Antragsteller innerhalb der Bindungsfrist (durchweg nicht länger als 4 bis 6 Wochen) oder nach Abschluß des
Leasing-Vertrages jedoch vor
Lieferung des Objektes vom
Leasing-Vertrag zurück, hat er dem
Leasinggeber alle daraus resultierenden eigenen und fremden Aufwendungen sowie einen Gewinnanteil zu ersetzen. Nach Vertragsbeginn, also nach Übernahme des
Leasing-Objektes durch den
Leasingnehmer, ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.