LEASING LEXIKON:

Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers werden je nach Leasing-Gesellschaft, Verzugszinsen sowie Mahngebühren berechnet. Durchweg erfolgt die Zinsberechnung erst dann, wenn eine Zahlung länger als einen Monat im Rückstand ist bzw., wenn „chronische“ Zahlungsverspätungen und Leistungsstörungen festzustellen sind. Bei einem Zahlungsverzug von i.d.R. mindestens zwei aufeinander folgenden Leasing-Raten kann der Leasing-Vertrag fristlos gekündigt und die gesamte restliche Leasingforderung abgezinst verlangt werden. Für die unter das Verbraucherkreditgesetz fallenden Personen/Leasingnehmer gelten zusätzliche Erfordernisse.