LEASING LEXIKON:

Drittvertrieb

Als Drittvertrieb wird z.B. folgende Konzeption bezeichnet: Um das flächendeckende Niederlassungsnetz eines Kreditinstituts für die Leasingakquisition nutzen zu können, wird eine neue Leasing-Gesellschaft gegründet, über die die einzelnen Geschäftsstellen direkt mit dem Kunden autonom Leasinggeschäfte abwickeln können. Die einzelne Niederlassung ist damit einerseits am Ertrag des Leasinggeschäfts beteiligt und kann andererseits auch ein bilanzwirksames Aktivgeschäft abschließen. Für das erforderliche Leasing-Know-how und die organisatorische Einbindung steht eine bereits erfahrene Leasing-Gesellschaft aus dem Konzernbereich des Kreditinstituts zur Verfügung. Im Falle des Hersteller-Leasing fungieren häufig die Händler als Vertriebspartner (z.B. Automobil-, Bürofachhandel).

Siehe auch:
Vertriebs-Leasing, Vertriebswege