LEASING LEXIKON:

Abschlusszahlungen

Bei Auflösung kündbarer Leasing-Verträge gemäß BMF-Schreiben vom 22.12.1975 (vor erfolgter Vollamortisation beim Leasinggeber), ist meist eine Abschlußzahlung durch den Leasingnehmer zu leisten, welche in der Regel der Summe der abgezinsten restlichen Leasing-Beträge entspricht.