LEASING LEXIKON:

Finanzinstitut

Nach § 1 Ziff. 3 KWG in der seit 01.01.1996 geltenden Fassung, sind Finanzinstitute im Sinne dieses Gesetzes solche Unternehmen, deren Hauptaktivität darin besteht, Leasingverträge (Leasing-Vertrag) abzuschließen. Sie sind also weder Kreditinstitute noch Finanzdienstleistungsinstitute.