Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Ausgehend von der sog. Hermesdeckung, versteht man hierunter die Übernahme einer Garantie oder einer Bürgschaft durch den Bund zur Absicherung der Exportfinanzierung. Bei Leasing-Geschäften mit
Leasingnehmern im Ausland (Cross Border Leasing) entstehen besondere Risiken, die durch eine Ausfuhrgewährleistung (Ausfuhrgarantie oder Ausfuhrbürgschaft) des Bundes abgedeckt werden können. Die Leasingdeckung wird für die gesamte
Laufzeit des Leasing-Vertrages gewährt und schützt gegen das
Risiko, daß die Leasingforderung aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen uneinbringlich wird.