Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Auch in seinem eigenen Interesse ist der
Leasingnehmer vertraglich verpflichtet, das
Leasing-Objekt laufend in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand zu halten, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen zu lassen sowie ggf. einen
Wartungsvertrag abzuschließen. Die Kosten der Instandhaltung der
Leasing-Objekte sind, wie bei einer konventionellen Finanzierung, vom
Leasingnehmer in vollem Umfang selbst zu tragen.