Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
1. Im Jahresabschluß der Leasing-Gesellschaft ist das
Leasing-Objekt im Anlagevermögen aktiviert (auch Leasing-Anlagevermögen). Auf der Passivseite erscheinen dementsprechend Darlehensschulden oder - bei
Forfaitierung - passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP). In der Gewinn- und Verlustrechnung des
Leasinggebers werden Leasing-Forderungen ausgewiesen, wovon Abschreibungen und Zinsaufwendungen abgesetzt werden. Für den
Leasingnehmer sind die Leasingzahlungen in dem Jahr, in dem sie anfallen, Betriebsausgaben, die sofort steuerlich absetzbar sind.
2. Im Zuge der
Bonitätsprüfung verlangt der
Leasinggeber bei Engagements ab etwa 100 bis 250 TEUR Jahresabschlüsse des
Leasingnehmers. Bei größeren Investitionen werden neben dem Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers auch Projekte für die kommenden Jahre erwartet. Vielfach sind die
Leasingnehmer aufgrund der Geschäftsbedingungen der Leasing-Gesellschaften verpflichtet,die Jahresabschlüsse auch während der
Laufzeit des Leasing-Vertrages zur Verfügung zu stellen.3. Die Abschlüsse der Leasing-Gesellschaften sind durch die Kostenverteilung ihrer Investitionen geprägt. Eine einheitliche und sinnvolle Ergänzung durch die sogenannte Substanzwertrechnung verbunden mit betriebswirtschaftlichen, leasingspezifischen Kennzahlen, ergibt eine gute Basis für die Beurteilung ihrer Jahresberichte.