Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Leasing-Verträge mit Kündigungsmöglichkeit werden i.d.R. auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können vom
Leasingnehmer nur zu vertraglich festgelegten Zeitpunkten gekündigt werden. Der erste Kündigungstermin liegt frühestens bei 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei der Berechnung der Leasing-Raten wird von einer kalkulatorischen Laufzeit ausgegangen. Im Falle der Kündigung durch den
Leasingnehmer vor Ablauf der kalkulatorischen Laufzeit, sind
Abschlußzahlungen, die von vornherein vereinbart sind, zu leisten.