Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Das "AbzG" diente dem Schutz von im Handelsregister nicht eingetragenen Kaufleuten, Gewerbetreibenden (Existenzgründer) und anderen natürlichen Personen. Es wurde durch das
Verbraucherkreditgesetz, das zum 01.01.1991 in Kraft trat, abgelöst.