Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Diese regelt sich nach den steuerlichen Vorschriften und der sinnvollen wirtschaftlichen Nutzungsdauer des
Leasing-Objektes. Die Laufzeit darf 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach amtlicher linearer AfA nicht unter, und 90% nicht überschreiten (Leasing-
Erlasse;
Immobilien-Leasing). Dabei ist zu berücksichtigen, daß Leasing-Verträge gemäß den Leasing-
Erlassen während der Laufzeit nur in plausiblen Sonderfällen aufgelöst werden können. Hingegen wird die Laufzeit von mindestens 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Leasing-Erlaß vom 23.12.1991, über die ertragsteuerliche Behandlung von
Teilamortisations-Verträgen bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern, nicht mehr erwähnt.