LEASING LEXIKON:

Abzinsung

Leistet der Leasingnehmer Zahlungen vor Fälligkeit (z.B. bei Kündigung des Leasing-Vertrages in Form einer Abschlusszahlung), so sind diese auf den Gegenwarts-/Barwert abzuzinsen. Dabei ist durchweg der in der Kalkulation zugrunde gelegte Finanzierungs-Zinssatz anzuwenden. Für die Berechnung der Abzinsung hat sich in der Praxis die auch höchstrichterlich anerkannte Rentenbarwertformel (vor- oder nachschüssig) durchgesetzt, auch wenn einzelne Gerichte eine individuelle Ansicht in Streitfällen einnehmen.