Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Die AGB sind Grundlage jedes zwischen dem
Leasinggeber und dem
Leasingnehmer abgeschlossenen
Leasing-Vertrages. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und sollten den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 09.12.1976 entsprechen. Da zu Beginn des
Leasing-Vertrages der
Leasinggeber den größten Teil seiner Leistungen bereits erbracht hat, wogegen der
Leasingnehmer noch über Jahre zu Geldleistungen verpflichtet ist, sind die Leasing-Bedingungen auf eine Sicherung dieser zukünftigen Ansprüche abgestellt.