Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Die meisten Leasing-Unternehmen bzw.
Leasingnehmer verwenden den
Leasing-Vertrag gleichzeitig als Rechnungsbeleg für die laufenden Leasing-Zahlungen. In anderen Fällen wird zu Beginn des
Leasing-Vertrages eine gesonderte einmalige Rechnung (Dauerrechnung, Leasingbeginn/end-Rechnung) über die zukünftig fälligen ratierlichen Leasing-Beträge erstellt. Diese ist auch als Nachweis (Urkunde) für den Abzug der
Vorsteuer gemäß § 14 UStG zu verwenden.