Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Hierunter versteht man zum einen Störungen/Unterbrechungen bei der Zahlung der Leasing-Raten durch den
Leasingnehmer und zum anderen technische Probleme (Funktionsfähigkeit) bei verleasten Objekten. Auch bei Leistungsstörungen der
Leasing-Objekte sind die vereinbarten Leasing-Raten in voller Höhe zu bezahlen. Der
Leasingnehmer ist jedoch in diesem Falle berechtigt und verpflichtet, evtl. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.