Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Bei ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung der funktionstüchtigen
Leasing-Objekte beginnt der
Leasing-Vertrag und somit die Zahlungspflicht des
Leasingnehmers. Die
Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) ist auf den Tag der Lieferung und ggf. auf den Tag der Inbetriebnahme auszustellen. Bei Vorlage der einschränkungslos vom
Leasingnehmer rechtsverbindlich unterzeichneten
Übernahmebestätigung wird die Rechnung des Lieferanten durch die Leasing-Gesellschaft unverzüglich bezahlt.