Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
In diesen Verträgen wird explizit auf eine Kilometer-Begrenzung hingewiesen. Es handelt sich je nach Vertragsbedingungen um einen
Leasing-Vertrag mit offenem
Restwert, d.h. der
Leasingnehmer amortisiert den Investitionswert des Autos nur zum Teil und gibt es nach der vereinbarten Laufzeit zurück, sog.
Operating-Leasing, oder um einen
Teilamortisations-
Leasing-Vertrag mit
Andienungsrecht.
Wird diese vereinbarte Begrenzung deutlich über- bzw. unterschritten, werden Mehr- bzw. Minderkilometer abgerechnet. Der
Leasingnehmer hat nachzuzahlen oder er erhält eine Rückvergütung, die durch Gegenüberstellung der vereinbarten und tatsächlich gefahrenen Kilometer ermittelt wird. Diese Vertragsart gewinnt zunehmend, durch das stetige Anwachsen des Fahrzeug-Leasing, an Bedeutung.