Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Bei
Teilamortisations-Verträgen liegt das
Restwert-
Risiko häufig beim
Leasingnehmer. Kann am Ende des Vertrages das Objekt nur zu einem unter dem kalkulierten
Restwert liegenden Erlös verkauft werden, muß der
Leasingnehmer den Unterschiedsbetrag bezahlen; im Falle eines über dem kalkulierten
Restwert liegenden
Verwertungserlöses kann der Mehrerlös gemäß Erlaß vom 22.12.1975 bis zu 75% vergütet werden. Der
Leasinggeber muß mindestens 25% des Mehrerlöses behalten, um aufgrund dieser angemessenen Beteiligung am
Verwertungserlös die Position des wirtschaftlichen Eigentümers zu sichern. Bei kündbaren Leasing-Verträgen (
Kündigungsmöglichkeiten) zahlt der
Leasingnehmer im Falle der Kündigung den
Barwert der ausstehenden kalkulatorischen Leasing-Raten an den
Leasinggeber und gibt das Objekt an ihn zurück. Am Erlös aus dem Verkauf des zurückgegebenen Objektes wird der
Leasingnehmer in der Regel zu 75% beteiligt; schließt er nach Kündigung einen neuen, gleichwertigen
Leasing-Vertrag ab, werden bis zu 100% des
Verwertungserlöses gutgeschrieben.