Mietkauf liegt vor, wenn die
Aktivierung des
Leasing-Objektes sowie die Passivierung einer Darlehensverbindlichkeit beim
Leasingnehmer (Mietkäufer) erfolgt, z.B. weil die für das klassische Leasing gemäß den Leasing-
Erlassen erforderlichen Kriterien nicht gegeben sind. Der
Leasinggeber aktiviert eine Darlehensforderung gegenüber dem Mietkäufer und teilt die bei ihm eingehenden Leasing- bzw. Mietkaufraten gemäß einem dem Mietkäufer zur Verfügung zustellenden Tilgungsplan in Zins- und Tilgungsanteile auf.
Wichtig: da es sich bei Mietkauf quasi um einen Verkauf des
Leasing-Objektes auf Raten durch den Mietkauf-Geber an den Mietkäufer handelt, ist die
Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung (= Mietkaufrate x
Vertragslaufzeit) mit der ersten Mietkaufrate zu bezahlen. Das juristische
Eigentum geht demnach erst nach Eingang der letzten Mietkaufrate voll auf den Mietkäufer über. Mietkauf wird von vielen Unternehmen in Förder- und Sonderabschreibungsgebieten sowie bei bestimmten Fördermaßnahmen gezielt und systematisch genutzt, da die Förderbedingungen oftmals noch immer eine
Aktivierung des Investitionsgutes beim Mietkäufer/
Leasingnehmer voraussetzen. Auch dieses Finanzierungsinstrument stellt eine hundertprozentige Investitionsfinanzierung dar.