Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Nach den Standardverträgen der Leasing-Gesellschaften wird das
Leasing-Objekt wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich dem
Leasinggeber zugerechnet, der es aktiviert und nach den steuerlichen Richtlinien abschreibt. Eine Aktivierung beim
Leasingnehmer (Mieter) erfolgt somit nicht.
Wird jedoch das
Leasing-Objekt dem
Leasingnehmer zugerechnet, z.B. wenn die Kriterien des entsprechenden Leasing-
Erlasses im
Leasing-Vertrag nicht gegeben sind, erfolgt die Aktivierung des Objektes beim
Leasingnehmer. Der
Leasinggeber hat dann entsprechend eine Kaufpreis-Forderung in seinen Büchern auszuweisen.