Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Unter diesen Begriff fallen alle Leasing-Verträge, bei denen während der Grund-Leasing-Zeit nur ein Teil der Gesamt-Investitionskosten des
Leasinggebers durch Leasing-Zahlungen amortisiert werden. Die fehlende Restamortisation erfolgt über das
Andienungsrecht des
Leasinggebers (
Teilamortisations-Leasing gem. Leasing-Erlaß der Finanzverwaltung vom 22.12.1975 -ML- bzw. v. 23.12.1991 -IL- oder über den "freihändigen" Verkauf durch die Leasing-Gesellschaft. Auch
Restwert-Garantien Dritter, z.B. des Lieferanten werden zur Restamortisation benutzt.