Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Der Hersteller oder Lieferant leasingfähiger Investitionsgüter vereinbart im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einer Leasing-Gesellschaft die systematische Absatz- und
Vertriebs-Leasing-Finanzierung seiner Objekte. Während der Hersteller/Lieferant für Vertrieb, Wartung und
Verwertung verantwortlich zeichnet, übernimmt der
Leasinggeber die Funktionen Schulung und Verkaufsunterstützung,
Bonitätsprüfung, Abwicklung, EDV, Finanzierung und Rechnungswesen. Auch weniger enge Formen der Zusammenarbeit im Produkt- bzw. Vertriebsleasing sind üblich. Die
Bonität des Herstellers bzw. des Lieferanten muß je nach Gestaltung der Zusammenarbeit ausreichend sein.