Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Wenn die Leasing-Gesellschaft ihre Investitionen in
Leasing-Objekte durch (regresslose)
Forfaitierung finanziert, so aktiviert sie das
Leasing-Objekt auf der Aktivseite als Leasingvermögen. Gleichzeitig bildet sie auf der Passivseite einen Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) in Höhe des
Barwertes (Einnahmen/Erlös aus der
Forfaitierung), der entsprechend über die Grund-Leasing-Zeit für das
Leasing-Objekt gewinnerhöhend linear aufgelöst wird und nicht als Dauerschuld (Dauerschulden) im gewerbesteuerlichen Sinne gilt. Dieser "PRAP" repräsentiert die Leistungsverpflichtung zur Gebrauchsüberlassung des
Leasinggebers gegenüber dem
Leasingnehmer. Dies trifft lediglich auf die
Forfaitierung von Leasing-Raten, nicht jedoch auf den Forderungsverkauf kalkulierter
Restwert-Forderungen zu. Diese sind wie
Anzahlungen zu behandeln. Die bilanz- und gewerbesteuerrechtliche Behandlung der
Forfaitierung von Forderungen aus Leasing-Verträgen ist im BMF-Schreiben vom 09.01.1996 geregelt.