Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
1. Die Leasing-Unternehmen bilden stille Reserven, wenn z.B. die von ihnen gebuchten bzw. kalkulierten
Restwerte niedriger sind, als der Verkaufs- bzw. Marktwert der Objekte nach Ablauf der Leasing-Laufzeit. Dies gilt vorrangig bei
Teilamortisations-Verträgen, bei denen die
Wertsteigerung grundsätzlich dem
Leasinggeber zusteht, wenngleich die
Leasing-Objekte in vielen Fällen zum garantierten
Restwert an die
Leasingnehmer verkauft werden. Diese Praktiken sind nur dann ohne Bedenken anzuwenden, wenn die tatsächlich zu erzielenden Verkehrswerte einer intensiven Nachprüfung standhalten.2. Für den
Leasingnehmer ergeben sich u.U. stille Reserven bei Auslauf von
Vollamortisations-Verträgen, wenn er die Objekte zum Restbuchwert vom
Leasinggeber (der gleichzeitig entsprechende
Verwertungskosten spart) erwirbt und die Verkehrswerte höher sind.