Hiermit bezeichnet man den tatsächlichen oder kalkulierten Wert des
Leasing-Objektes nach Ablauf oder bei vorzeitiger Auflösung (
Kündigungsmöglichkeiten) des
Leasing-Vertrages. Im wesentlichen sind kalkulierte/garantierte Restwerte bei
Teilamortisations-Leasing-Verträgen oder Restwerte bei
Vollamortisations-Verträgen betroffen, die dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert entsprechen. Die
Finanzierungs-Leasing-Gesellschaften übernehmen in der Regel keine Restwert-Risiken, sondern wälzen sie auf die
Leasingnehmer und Lieferanten ab. Restwert-Garantien sind beim PKW/Kombi-Fahrzeugen häufig anzutreffen, die der Lieferant übernimmt, aber auch im Gabelstabler- und Maschinenbereich nicht unüblich.
Der Restwert im Leasing sollte zum besseren Verständnis differenziert werden.
1. Buchtechnischer Restwert (Restbuchwert) - Ist der bilanzierte, vom Bewertungszeitpunkt abhängige Wert eines Wirtschaftsgutes, der mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ins Anlagevermögen des
Leasinggebers eingeht und einem kontinuierlichen Werteverzehr unterliegt (auch Anschaffungswert, Investitionswert, Kaufpreis genannt).
2. Kalkulierter Restwert -
Leasinggeber und
Leasingnehmer gehen beim
Teilamortisations-
Leasing-Vertrag (Schwerpunkt: Fahrzeug-Leasing) davon aus, daß nach Ablauf der vereinbarten Grundleasingzeit das
Leasing-Objekt noch einen bestimmten Restwert hat, der sich aus der vereinbarten Nutzung unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktpreisentwicklung ergibt bzw. festgelegt wird.
3. Restwert/Marktwert - Der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei jeweiliger Marktlage momentan erzielt werden kann.