Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Die Risiken im Leasing-Geschäft sind vielfältig.
Leasinggeber müssen folgende Risiken tragen, weitergeben bzw. hinreichend absichern: Risiko der Kundenbonität (übertragbar auf forfaitierende Bank oder ggf. teilweise auf eine Kreditversicherung), Risiko der Objekt-Qualität,
Restwert-Risiko (abwälzbar auf
Leasingnehmer und/oder Lieferanten), Risiko der Lieferanten/Herstellerbonität (Wartungs-, Reparatur- und Ersatzteil-Risiko, nur bedingt abwälzbar auf den Kunden), Vertragsrisiko (nicht abwälzbar), Zinsänderungs-Risiko (abwälzbar auf
Leasingnehmer bzw. finanzierende/forfaitierende Bank), Steuerrisiko (abwälzbar auf
Leasingnehmer), Risiko der Rechtsprechung und der Gesetzesänderungen (teilweise abwälzbar auf
Leasingnehmer). Der
Leasingnehmer trägt zwar die vom
Leasinggeber auf ihn abgewälzten Risiken, ist aber nicht schlechter gestellt als ein Käufer bzw. Kreditnehmer.