Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Es ist üblich, daß sich der
Leasingnehmer durch die Leasing-Bedingungen (AGB) verpflichtet, das
Leasing-Objekt ausreichend zu versichern, sofern dies der
Leasinggeber nicht selbst übernimmt. Der
Leasinggeber erhält eine Versicherungsbestätigung sowie einen Sicherungsschein, der festlegt, daß Leistungen im Schadensfall nur an den
Leasinggeber bzw. mit dessen Einverständnis an einen anderen bezahlt werden.