Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Für Totalschaden und sonstige Beschädigung des
Leasing-Objektes ist ausschließlich der
Leasingnehmer verantwortlich, in dessen alleiniger Verfügungsgewalt sich das Objekt während der
Dauer des Leasing-Vertrages befindet; der
Leasingnehmer steht dem
Leasinggeber für unbeschädigte Rückgabe ein und hat das Objekt gegen alle deckungsfähigen Schäden zu versichern. Der
Leasinggeber erhält einen Sicherungsschein des Versicherers. Vorbeugend wird beim Kraftfahrzeugleasing, bedingt durch häufige Totalschäden, eine
Vollkaskoversicherung zugunsten des Leasing-Unternehmens empfohlen.