Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Mit der leasingtypischen Übernahmebestätigung (auch Abnahmebestätigung genannt) signalisiert der
Leasingnehmer dem
Leasinggeber die vollständige
Lieferung des bestellten Objektes und die Installation am vereinbarten Standort. Darüber hinaus wird der ordnungsgemäße und mängelfreie Zustand sowie die Betriebsfähigkeit des
Leasing-Objektes bestätigt. In der Regel beginnt mit Übernahme des Objektes die
Laufzeit des Leasing-Vertrages und damit die Aufnahme der Leasing-Zahlungen. Außerdem löst die Übernahmebestätigung die Bezahlung der Lieferanten-Rechnung aus. Die Übernahmebestätigung ist somit ein besonders wichtiger Bestandteil der Vertragsdokumentation, weshalb auf klare und eindeutige Angaben sowie auf rechtsverbindliche Unterschriften zu achten ist.