Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Die Leasing-Gesellschaften entrichten auf die investierten Objekte die jeweils gültige Umsatzsteuer (MwSt.); der
Leasingnehmer hat auf die von ihm zu zahlenden Leasing-Raten Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe - auf Leasing-Vorauszahlungen sind zukünftige MwSt-Erhöhungen zu berücksichtigen - zu zahlen.In der Regel kann die so bezahlte Umsatzsteuer beim
Leasingnehmer als
Vorsteuer mit der eingenommenen
Mehrwertsteuer verrechnet werden.