Umtauschabrechnungen während der Leasingzeit sind, insbesondere bei
EDV-Anlagen und bei Fahrzeugen, möglich und üblich, wenn das vorhandene
Leasing-Objekt aus technischen/betrieblichen Gründen gegen ein anderes/neues/besseres Wirtschaftsgut ausgetauscht werden soll. In diesem Fall wird der
Barwert der noch offenen Leasingforderung zuzüglich eines angemessenen
Restwert-Zuschlages (bei
Vollamortisations-Verträgen) bzw. des kalkulierten/garantierten
Restwertes (bei
Teilamortisations-Verträgen) fällig. Auf diesen Ablösebetrag wird der
Verwertungserlös angerechnet, der für das zurückgegebene, häufig vom Lieferanten des neuen
Leasing-Objektes in Zahlung genommene Umtauschobjekt vergütet wird, so daß der Umtausch, insbesondere bei Fahrzeugen, nicht selten "plus-minus-Null" aufgeht. In Ausnahmefällen kann ein etwaiger Spitzenbetrag auf den neuen
Leasing-Vertrag, der über eine neue Laufzeit regulär abgeschlossen wird, angerechnet werden. Wenn bestehende Anlagen im Rahmen von Leasing-Verträgen erweitert werden sollen, wird eine Aufstockung mit Laufzeitanpassung an den bestehenden
Leasing-Vertrag, unter Berücksichtigung der steuerlichen Maßgaben, vorgenommen.