Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Der Untergang des
Leasing-Objektes kann z.B. durch Schwachstromschaden, Unfall,
Maschinenbruch, Zerstörung oder sonstige Ereignisse verursacht werden. Der
Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, das
Leasing-Objekt hinreichend auch gegen Untergang zu versichern; reicht im Schadensfall der von der Versicherung bezahlte Betrag nicht aus, um den
Barwert der ausstehenden Leasing-Raten sowie den
Restwert zu decken, hat der
Leasingnehmer für den Differenzbetrag aufzukommen.