Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Verkauft der
Leasinggeber zukünftigen Forderungen (
Forfaitierung), so haftet er gegenüber dem Käufer für den rechtlichen Bestand der Forderung. Das heißt, diese muß frei von Einreden im Zeitpunkt des Verkaufs und während der Dauer der Leasingzeit sein.