Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Auf geleaste Wirtschaftsgüter fällt beim
Leasingnehmer keine Vermögensteuer an. Auch beim
Leasinggeber entsteht in der Regel keine Vermögensteuerschuld, da dem Aktivposten "
Leasing-Objekt" durchweg ein meist gleichhoher Passivposten "Finanzierungsschuld" oder "Rechnungsabgrenzung" gegenübersteht, ein steuerpflichtiges Betriebsvermögen ist hieraus nicht mehr abzuleiten.
Anmerkung: Die Vermögensteuer wird für Veranlagungszeiträume nach dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben.