Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Verschleißteile, die während der Leasingdauer planmäßig auszutauschen sind, hat der
Leasingnehmer - entsprechende AGB vorausgesetzt - auf seine Kosten zu ersetzen. Auch alle Verschleiß- und sonstigen
Reparaturen, die zur Erhaltung der Nutzung und Funktionsfähigkeit erforderlich sind, gehen zu Lasten des
Leasingnehmers, der hierfür die ggf. üblichen Wartungsverträge auf seine Kosten abzuschließen hat. Der normale, die Nutzungsfähigkeit nicht beeinträchtigende Verschleiß des
Leasing-Objektes (betriebgewöhnlicher Abnutzung) geht hingegen zu Lasten des
Leasinggebers.