Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Nach Prüfung und
Annahme des
Leasing-Antrages - jetzt
Leasing-Vertrag - und Bestätigung gegenüber dem
Leasingnehmer, nach Kauf des
Leasing-Objektes, Abrechnung und Buchung sowie entsprechender Dokumentation, erfolgt die Übernahme des Geschäftsvorganges in die Vertragsverwaltung und wird dort bis zum Vertragsende geführt. Einschließlich der Vertagsverwaltung als solche, werden u.a. die Objekt-
Versicherungen (Versicherung) sowie evtl. Zusatzsicherheiten (
Sicherheiten) verwaltet und
Leistungsstörungen wie
Zahlungsverzug oder notleidende Leasing-Verträge bearbeitet. Häufig wird auch die Sicherstellung und
Verwertung von
Leasing-Objekten sowie der Abschluß von Verkaufsverträgen und Verlängerungsverträgen durch die Vertragsverwaltung vorgenommen.