LEASING LEXIKON:

Vertrwertung

Wenn am Ende der Laufzeit keine weitere Nutzung durch den Leasingnehmer gewünscht wird und der Leasinggeber keine Rückgabe des Objektes verlangt, kann der Leasing-Gegenstand im Einvernehmen mit dem Leasinggeber an Ort und Stelle verwertet werden.Im Falle der Insolvenz des Leasingnehmers wird das Objekt durch den Leasinggeber sichergestellt und verwertet. Kann die Leasing-Gesellschaft auf eine Rücknahme- oder Verwertungsverpflichtung des Lieferanten zurückgreifen, so sollte die Verwertung einfach und schnell von statten gehen. Andererseits wird in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die Sicherstellung und Verwertung zu einer aufwendigen und kompakten Zusatzaufgabe für jede Leasing-Gesellschaft. Die Verwertung bzw. der Restwert spielt insbesondere unter Rentabilitätsaspekten eine wichtige Rolle bei der Kalkulation der Leasing-Konditionen. Zur Steigerung des Ertrages und zur Bindung des Kunden an das Unternehmen, werden Verlängerungsverträge mit dem Leasingnehmer dem Verkauf der Objekte an den selbigen vorgezogen.Viele Leasing-Unternehmen beschäftigen professionelle Verwerter bzw. Verwertungs-Abteilungen, deren Hauptaufgabe es ist, den Verkauf bzw. die Anschlußvermietung von Leasing-Objekten rentabilitätsgemäß zu optimieren. Daraus ergibt sich einerseits eine Gewinnsicherung für die Leasing-Gesellschaften, und andererseits kann der Enttäuschung des Kunden entgegengewirkt werden, wenn sich u.U. seine Erwartungen bzw. Versprechungen hinsichtlich der Verwertungspraxis zum Vertragsende nicht decken. Den Leasing-Gesellschaften ist daher ein behutsames, kundenbezogenes und strategisch ausgerichtetes Vorgehen bei der Verwertung zu empfehlen.