LEASING LEXIKON:

Vollamortisation

Der Anschaffungswert für den Leasing-Gegenstand und sämtliche Aufwendungen des Leasinggebers, einschließlich seiner Finanzierungskosten, werden im Laufe des Leasing-Vertrages durch die Leasing-Raten voll amortisiert (® Mobilien-Leasing-Erlaß vom 19.04.197). Diesen Vollamortisations-Anspruch hat die Rechtsprechung bestätigt (BGH-Urt. vom 12.06.98.)