Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Bei
Finanzierungs-Leasing-Verträgen mit Kauf- und/oder Verlängerungsoption und
Zurechnung des Objektes beim
Leasinggeber, muß der Kaufpreis bzw. die
Kalkulationsbasis des Verlängerungsvertrages für das
Leasing-Objekt dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung/Verlängerung des Objektes/Vertrages entsprechen (
Restwert). In Zweifelsfällen, insbesondere wenn ein vollständiger Wertverzehr vorzuliegen scheint, ist im Interesse steuerrechtlicher Sicherheit eine Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen zu empfehlen.