LEASING LEXIKON:

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

In Leasing-Verträgen mit Konsumenten (Verbrauchern), sowie Existenzgründern (gewerbliche Unternehmen; Freiberufler) ist dem Leasingnehmer ein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht einzuräumen: danach hat der Leasingnehmer das Recht, innerhalb von sieben Tagen schriftlich vom Leasing-Antrag zurückzutreten.

Der Leasingnehmer muß neben dem Leasing-Vertrag auch die Belehrung über sein Widerrufsrecht gesondert unterschreiben. Zusätzlich hat der Leasinggeber – neben weiteren Vorschriften – den Leasingnehmer über den Beginn des Fristenlaufes zu belehren (Bestätigung über die Belehrung ist durch Unterschrift des Leasingnehmers in der Widerrufsbelehrung festzuhalten). Dies trifft auch auf im Vertrag aufgeführte Mitverpflichtete zu, d.h. ihre Unterschriften sind separat erforderlich.

Entspricht eine Widerrufsbelehrung nicht dem Gesetz oder ist sie nicht ordnungsgemäß unterzeichnet, kann der Leasingnehmer innerhalb eines Jahres den Leasing-Vertrag rückabwickeln: er gibt den Leasing-Gegenstand zurück und erhält vom Leasinggeber die gezahlten Leasing-Raten, für den Leasing-Gegenstand hat er dem Leasinggeber eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, die den Wertverzehr des Objektes i.d.R. nicht ausreichend berücksichtigt.

Anmerkung: Siehe auch BGH-Urteil vom 25.04.1996 – X ZR 139/94 – Anforderungen an Widerrufsbelehrung bei Abzahlungsgeschäft – AbzG § 1b Abs. 2 Satz 2; HWiG §2 Abs. 1; VerbrKrG §7 Abs. 2. Verbraucherkreditgesetz