Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Voraussetzung für die steuerliche
Zurechnung der
Leasing-Objekte beim
Leasinggeber ist, daß dieser juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer ist. Dies bedingt, daß die Leasing-
Erlasse der Finanzverwaltung - ausgehend von der
Abgabenordnung (AO) - hinreichend berücksichtigt werden. Die von den meisten in den Leasing-Verbänden organisierten Leasing-Unternehmen angebotenen Standard-Leasing-Verträge stellen sicher, daß das wirtschaftliche
Eigentum an den Objekten nach den gegenwärtigen Erkenntnissen beim
Leasinggeber liegt. Daraus ergeben sich für den
Leasingnehmer häufig steuerliche und bilanzielle Vorteile und die Möglichkeit, die Leasing-Raten sofort als abzugsfähige Betriebsaus-gaben zu verbuchen.