Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Nach dem Bewertungs- und Steuerrecht gehört Zubehör zum Grundvermögen, obwohl es sich nach dem Zivilrecht um bewegliche Sachen handelt, es sei denn, die Zuordnung als Betriebsvorrichtung ist gegeben. In einem Mobilien-
Leasing-Vertrag kann Zubehör nicht eingeschlossen werden.