Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Durch steigende Anteile der Software bei EDV-Geräten ist die Gestaltung und der Abschluß von "klassischen" Leasing-Verträge nicht unproblematisch. Daher werden für Hard- und Software grundsätzlich getrennte Leasing-Verträge geschlossen, wobei es sich bei den
Software-Leasing-Verträgen um "Nutzungsüberlassungs-verträge" eigener Art handelt.