Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Bei Einreichung des
Leasing-Antrages und aller zur Prüfung erforderlichen Unterlagen bei der Leasing-Gesellschaft durch den
Leasingnehmer, wird der Antrag hinsichtlich der Kunden-, Objekt- und Lieferanten-
Bonität geprüft und ggf. angenommen. Der
Leasingnehmer erhält anschließend die schriftliche Auftragsbestätigung von der Leasing-Gesellschaft.#