LEASING LEXIKON:

Belegenheits-Finanzamt

Aufgrund eines Zuständigkeits-Erlasses des FinMin von NRW, befindet das für den Leasinggeber zuständige Betriebsfinanzamt im Zuge des Bestimmungs-verfahrens darüber, wem der Leasing-Gegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Das sog. Belegenheits-Finanzamt teilt diese Entscheidung den betroffenen Finanzämtern mit. Priorität, gegenüber einer vom Finanzamt des Leasingnehmers evtl. vertretenen anderweitigen Auffassung, hat das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt.