LEASING LEXIKON:

Betriebsvorrichtungen

Als solche gelten nach der Rechtsprechung Gebäudebestandteile in einem Gewerbebetrieb, die einem vom Gebäude getrennten Zweck dienen. Sie können steuerrechtlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter geleast werden. Betriebsvorrichtungen sind z.B. Lade- und Fördervorrichtungen, Alarmanlagen, Lastenaufzüge, Tresore, Ladeneinrichtungen, Klima- und Sprinkleranlagen, manche Einbaumöbel sowie Hochregalläger und Traglufthallen aber auch Rollbahnen und Spargelfelder. Naturgemäß ist bei Betriebsvorrichtungen das Objektrisiko (Objektprüfung) nicht unerheblich. Damit stellt sich die Anforderung an eine gute Kundenbonität (Bonität) besonders nachhaltig.