Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Steuerrechtlich einwandfrei, d.h. entsprechend den Leasing-
Erlassen gestaltete Leasing-Verträge mit dem Recht der
Aktivierung beim
Leasinggeber, sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz des
Leasingnehmers. Dieser hat lediglich die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben zu verbuchen. Bilanzneutral also beim
Leasingnehmer.
Der
Leasinggeber dagegen hat die Leasing-Gegenstände als Anlage- bzw.
Leasing-Vermögen zu aktivieren und schreibt sie gemäß den gewählten AfA-Bedingungen ab.