Leasing-Lexikon
Der Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften hat ein umfangreiches Lexikon rund um die Welt des Leasings zusammengestellt.
Begriff zum Nachschlagen
Erklärung
Bei nicht ausreichender Kunden-, Objekt- und/oder Lieferanten-
Bonität verlangen Leasing-Unternehmen Zusatz-
Sicherheiten. Bürgschaften vom Gesellschafter, eines Dritten insbesondere eines Kreditinstitituts oder des Lieferanten - diese gewähren häufiger Rücknahme- oder
Verwertungsgarantien - werden bevorzugt vereinbart.